Kiebitzschutz

Informationen und praktische Handlungsempfehlungen

Foto: Frank Derer
Foto: Frank Derer

Der Kiebitz hat in etwa die Größe einer Taube. Sein Federkleid ist sehr kontrastreich mit einer schwarzen Oberseite, welche grünlich-metallisch changiert und einer weißen Unterseite mit einem schwarzen Brustband. Am Hinterkopf trägt er eine abstehende Federholle, die den Vogel unverkennbar macht. An den Kopfseiten ist das Gefieder weißlich mit schwarzen Streifen unter den dunklen Augen. Der Flugstil des Kiebitzes ist schaukelnd und im Frühjahr ruft er während des Fluges. Insekten und deren Larven bilden die Hauptnahrung. Regenwürmer, Samen und Früchte von Wiesenpflanzen, sowie Getreidekörner sind weitere Bestandteile seiner Nahrung.

 

Rückgangsursachen

Inzwischen brüten über 80% der Kiebitze in NRW auf Ackerflächen. Bevorzugt auf Sommerkulturen, wie Mais. Da die Brutzeit sich mit der Grundbodenbearbeitung überschneidet, gehen bereits 75% der Erstgelege verloren, bis der Mais gelegt wurde. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird die Insektennahrung für die geschlüpften Küken reduziert. Deutschlandweit sind die Bestände vom Kiebitz seit 1990 auf 20% des damaligen Bestandes gesunken. Ohne wirksame Maßnahmen könnte er hier bis zum Jahr 2030 als Brutvogel aussterben.

 

Foto: Astrid Linzen
Foto: Astrid Linzen

Rückgang kann gestoppt werden

Im Gegensatz zu weiteren gefährdeten Arten der Agrarlandschaft kann dem Kiebitz bereits mit einfachen Mitteln geholfen werden: Durch Markierung der Kiebitznester vor der Bodenbearbeitung. Würden die Nester von 75% aller Paare markiert, wäre der Rückgang voraussichtlich gestoppt. Die Bearbeitungsverluste sind zwar nur ein Verlustfaktor, haben aber gezeigt, dass die Reduzierung der Bearbeitungsverluste ein wirksames Instrument ist.

 

Nahrung für die Jungen

Die jungen Kiebitze sind nach dem Schlüpfen zwar Nestflüchter, jedoch noch mehrere Wochen von ihren Eltern abhängig. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass die jungen Kiebitze ein gutes Nahrungsangebot (eiweißreiche Insekten) und Versteckmöglichkeiten haben. Wenn die Kombination Nistplatzschutz, Deckung und insektenreiche Nahrung zusammenkommt, kann sich der Bestand vermutlich sogar erholen.

 

Einfluss von Beutegreifern

Beutegreifer gefährden natürlich auch Kiebitzgelege. Diese Verluste sind leider wenig valide zu beurteilen und beruhen auf einzelnen zufälligen Beobachtungen, von denen keine allgemeingültigen Aussagen abgeleitet werden können. So führt nicht jeder Überflug eines Greifvogels oder einer Krähe über den Brutplatz zu Verlusten. Gerade wenn Kiebitze in Kolonien brüten, können sie sich gemeinsam gut gegen Angriffe von Raubvögeln verteidigen. Nestkameras haben gezeigt, dass Verluste oft nachts durch Säugetiere wie den Fuchs erfolgen. Aber auch diese können nicht alle Gelege finden, während die Bodenbearbeitung praktisch alle Gelege gleichzeitig trifft.

Foto: Astrid Linzen
Foto: Astrid Linzen

Schutzmöglichkeiten für den Kiebitz

 

Will man Gelege bei der Feldarbeit verschonen, muss man wissen, wo sie sind. Im Gegensatz zu den meisten anderen Feldvögeln bevorzugt der Kiebitz übersichtliche Flächen mit gutem Ausblick auf potenzielle Fressfeinde. Die Gelegestandorte sind meistens vom Rande der Fläche anhand der brütenden Altvögel gut sichtbar. Mit etwas Übung findet man die Nester auf Anhieb innerhalb weniger Minuten. Jetzt wird eine dezente Markierung in einigen Metern Abstand zum Nest angebracht. Sie sollte möglichst unauffällig sein. Trotzdem muss sie von Maschinenführern bei den kommenden Arbeitsschritten gut zu sehen sein. Dabei haben sich ca. 1,20m große, flexible Plastikstäbe bewährt. Diese werden etwa fünf Meter vor und hinter dem Nest in Bearbeitungsrichtung in den Boden gesteckt. Im Folgenden können dann die Gelege bei denn Bearbeitungsschritten knapp umfahren werden.

 

Die Markierung der Nester wird von den (haupt- und ehrenamtlichen) Mitarbeitern der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V., Biologische Station für den Kreis Heinsberg und für die Stadt Mönchengladbach, übernommen.  

 

Auch Sie können helfen!

Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns Ihre Kiebitzfunde oder -beobachtungen in Mönchengladbach mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zur Zeit vor dem Coronavirus schützen! Wenn Sie draußen sind, achten Sie bitte darauf, dass Sie maximal zu zweit unterwegs sind und ausreichend Abstand zueinander einhalten.

 

Abstand ist auch bei Kiebitzen gefragt. Die Tiere sind sehr scheu und fliegen bei der geringsten Störung auf. Bitte betreten Sie nicht die Felder oder Wiesen. Die Kiebitze und Landwirte werden es Ihnen danken.

 

Sprechen Sie uns an!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Kiebitz haben, Tierfunde melden möchten oder als Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen Interesse an konkreten Fördermaßnahmen haben.

 

Fördermöglichkeiten:

Es stehen für den Schutz des Kiebitzes verschiedene Fördermittel im Rahmen von Programmen des Vertragsnaturschutzes (VNS) zur Verfügung. Folgende Maßnahmen sind für den Schutz des Kiebitzes sinnvoll:

 

a) Programm: "Feldvogelinseln im Acker"

  • Bewirtschaftungsruhe vom 01.04.2020 bzw. Datum des Zuwendungsantrages bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmitteln
  • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: abhängig von der Feldfrucht

b) Vertragsnaturschutz Paket 5041: Ackerbrache

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 1.150,- € 

c) Vertragsnaturschutz Paket 5026: Doppelter Reihenabstand in Winter- und Sommergetreide (angrenzend an eine Fläche mit Kiebitzgelegen)

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Keine mechanische Beikrautregulierung zwischen den 01.04 und 30.06
  • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: Wintergetreide: 1.030,- €; Sommergetreide: 1.105,- €

d) Vertragsnaturschutz Paket 5042: Blüh- und Schutzstreifen oder -flächen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut (angrenzend an eine Fläche mit Kiebitzgelegen)

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: Rahmenmischung (ein- oder mehrjährig): 1.250,- €; Regiosaatgut (zertifiziert): 1.500,- € (einjährige Mischung) und 1.250,- € (mehrjährige Mischung)

 

Ihre Ansprechpartnerin bei uns:

 

Astrid Linzen                                                                                             Alexander Terstegge

Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.                                            Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.

Tel. 02432-9346044 oder Mobil 0163-2505969                                 Tel. 02432-933415

linzen@naturschutzstation-wildenrath.de                                           terstegge@naturschutzstation-wildenrath.de