Die wichtigsten Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet

Informationen zu CoViD-19

Liebe Besucher/-innen,

aufgrund des aktuellen Infektionsrisikos mit CoVid-19 bitten wir Sie, folgende Regeln einzuhalten:

 

1. Auf dem Gelände ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

2. Innerhalb der Räumlichkeiten bitten wir Sie, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen oder den Mindestabstand einzuhalten.

 

Mit diesen Maßnahmen möchten wir Sie und unsere Mitarbeiter*innen schützen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Das Team der Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.


 

In einem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung bzw. zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere ist es verboten:

  • Pflanzen und Pilze oder einzelne Teile von ihnen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder anderweitig zu beschädigen; (bitte lassen Sie unser Obst an den Bäumen hängen!)
  • Wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder sie durch sonstige Handlungen zu stören oder ihre Eier, Larven, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder Nester wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen 
  • Pflanzen oder Tiere anzusiedeln oder auszusetzen
  • das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege zu betreten
  • das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie diese oder Anhänger dort abzustellen
  • außerhalb dafür bestimmter Wege zu reiten oder Pferde mitzuführen
  • Hunde oder Katzen auf andere Weise als an einer kurzen Leine mitzuführen
  • die Gewässer mit Fahrzeugen aller Art zu befahren
  • in den Gewässern zu baden oder zu tauchen
  • Drachen, Ballone, Raketen jeglicher Art, Modellflugkörper mit Eigenantrieb oder Flugmodelle im Gebiet steigen zu lassen
  • brennende oder glimmende Gegenstände oder Glas wegzuwerfen oder zurückzulassen oder Feuer zu machen
  • zu zelten oder zu lagern
  • die Ruhe der Natur durch Lärmen oder auf andere Weise zu stören (z.B. Autotüren zuschlagen, Motor aufheulen lassen, laute Musik hören, etc.)
  • das Gelände durch Abfälle, Abwässer oder auf sonstige Weise zu verunreinigen
  • bauliche Anlagen, auch wenn sie keiner Genehmigung nach der Landesbauordnung bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern
  • auf Hinweise zu gesonderten Verboten und Einschränkungen in den einzelnen Gebieten (zum Beispiel Verbot des Fahrradfahrens oder Verbot des Mitführens von Hunden) ist zu achten.

Bitte beachten Sie, dass unser Parkplatz nur den Mitarbeitern und Besuchern der Naturschutzstation Haus Wildenrath vorbehalten ist. Es handelt sich nicht um einen Wanderparkplatz.

Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.

 

Bitte lassen Sie keine Wertsachen in Ihren Autos liegen, und achten Sie immer darauf, Fenster und Türen zu schließen.